Fördermittel

Umweltschutz ist ein Gebot unserer Zeit. Deshalb fördert die KfW Investitionen der gewerblichen Wirtschaft zum Schutz von Wasser, Luft und Boden, zum sparsamen Umgang mit Energie sowie den Einsatz erneuerbarer Energieträger.

Auf den Seiten der Umwelt- und Klimaschutzförderung erhalten Sie einen Überblick über die Angebote der KfW auf diesem Gebiet.

In bestimmten Programmen werden bestimmte Regionen, die Regionalfördergebiete besonders gefördert. Eine Auflistung, welche Regionen, Gemeinden, Landkreise, Städte zu welchem Fördergebiet zählen, erhalten Sie auf der Seite der KFW. 

In der Rubrik Anlagen Contracting sind alle KfW-Programme aufgelistete in denen seitens der KfW Contracting-Vorhaben gefördert werden.

Die Zinskonditionen in den Umweltprogrammen werden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers (Bonität) und der Werthaltigkeit der für den Kredit gestellten Sicherheiten festgelegt. Einen Überblick, wie genau das ganze funktioniert, erhalten Sie auf den Seiten risikogerechtes Zinssystem.

Unter Ergänzende Internetadressen sind interessante externe Links zum Thema gewerblicher Umweltschutz aufgelistet.
 
Weiterführende Informationen

  • Für Unternehmen stehen weitere Förderprogramme bereit, die nicht an Maßnahmen zum Umweltschutz gebunden sind. Lesen Sie bitte weiter auf der KfW Mittelstandsbank.
  • Unternehmen, die ihre Energieeffizienz verbessern möchten, bietet die KFW  Zuschüsse für qualifizierte und unabhängige Energieeffizienzberatungen.
  • Mehr über das Engagement der KfW für den Umweltschutz finden Sie auf den Seiten der KfW Bankengruppe.

Energieeffizienzmaßnahmen im Rahmen des "Sonderfonds Energieeffizienz in KMU"
1) Investitionsmaßnahmen von KMU beispielsweise in den Bereichen:

  • Haus- und Energietechnik inklusive Heizung, Kühlung, Beleuchtung, Lüftung, Warmwasser
  • Gebäudehülle
  • Maschinenpark inklusive Querschnittstechnologien wie elektrische Antriebe, Druckluft und Vakuum, Pumpen
  • Prozesskälte
  • Prozesswärme
  • Wärmerückgewinnung/Abwärmenutzung
  • Mess-, Regel- und Steuerungstechnik
  • Informations- und Kommunikationstechnik

Ersatzinvestitionen müssen zu einer Energieeinsparung von mindestens 20 % gemessen am Durchschnittsverbrauch der letzten 3 Jahre führen.

Bei Neuinvestitionen ist eine Energieeinsparung von mindestens 15 % gegenüber dem Branchendurchschnitt zu erreichen (Hinweis zur Berechnung: Vergleich mit anderen in der Branche üblicherweise eingesetzten Anlagen).

Die Einsparung durch die Investitionsmaßnahme ist bei Antragstellung durch einen in der KfW Beraterbörse für "Energieeffizienzberatung" zugelassenen Berater zu ermitteln. Zugelassen sind auch Sachverständige, die nicht in der KfW Beraterbörse eingetragen sind - weil sie in einem öffentlichen Unternehmen oder bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts angestellt sind oder für ihre Tätigkeit Zuwendungen aus öffentlichen Mitteln erhalten - und über die notwendige Qualifikation und Unabhängigkeit gemäß den Anforderungen der Komponente "Energieeffizienzberatung" verfügen. Die Einsparung ist in der "Bestätigung zum Kreditantrag" (Formular-Nr. 146 994) zu quantifizieren und zu bestätigen.
Um direkt auf die Seite der KFW-Förderbank zu gelangen, klicken Sie bitte hier.